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Als verfassungswidrigen 'Murks' hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus
Dauderstädt das seit 10. Juli 2015 geltende Tarifeinheitsgesetz erneut
kritisiert und die ersten Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige
Anordnung zur Aussetzung des Gesetzes zahlreicher Branchengewerkschaften
in Karlsruhe begrüßt. Es sei gut, 'dass sich die ersten Verfechter
von Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie auf den Weg nach Karlsruhe
gemacht haben. Wenn das Parlament die Koalitionsfreiheit der Bürgerinnen
und Bürger nicht mehr verteidigt, müssen die Richter des Verfassungsgerichts
diese Rolle übernehmen', schreibt Dauderstädt in einem Gast-Kommentar
für den Bremer 'Weser-Kurier' (Ausgabe vom 2. August 2015).

Mit dem Tarifeinheitsgesetz, nach dem in einem Betrieb nur noch der
Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft gelten soll, habe
die große Koalition einen 'Verfassungsbruch mit Ansage' durchgewunken,
macht der dbb Chef deutlich: 'Mit dieser Regelung sind die kleineren
Gewerkschaften, also überwiegend die spezialisierten Berufs- und Spartenvertretungen,
massiv in ihrer Existenz bedroht. Denn die kleinere Gewerkschaft darf
mit ihren Mitgliedern nicht mehr in den Arbeitskampf ziehen - der Streik
wäre auf ein nie zu erreichendes Ziel, nämlich einen eigenen Tarifvertrag,
gerichtet. Damit aber werden die kleinere Gewerkschaft und ihre Mitglieder
unmittelbar in ihrem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit aus Artikel
9 eingeschränkt. Sie haben damit nicht mehr das jedermann zugestandene
'Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Vereinigungen zu bilden' und zur Not auch zu Arbeitsniederlegungen
als 'Ultima ratio' zu greifen', so Dauderstädt. 'Abreden, die dieses
Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf
gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig', heiße es im Grundgesetz weiter
- 'und das Tarifeinheitsgesetz erfüllt diesen Tatbestand', so Dauderstädt.
'Genau das hatte den Verfassern dieses unmöglichen Gesetzes bereits
im Vorfeld eine überwältigende Zahl namhafter Sachverständiger ins
Stammbuch geschrieben. Nun ist der Murks in Kraft und lässt im Grunde
alle Fragen offen: Warum überhaupt brauchte es ein solches Gesetz?
Hält dieses Land, dessen Wirtschaft und Gemeinwesen bislang sehr gut
mit der Tarifautonomie der Sozialpartner gefahren ist, keine Streiks
aus, die zahlenmäßig deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegen?
Warum mischt sich der Gesetzgeber nun plötzlich überflüssigerweise
ein, zerstört den Betriebsfrieden und treibt die Gewerkschaften in
einen harten Konkurrenzkampf?', heißt es in dem Gast-Kommentar weiter.

Der dbb Bundesvorsitzende weist zudem auf die zahlreichen praktischen
Probleme bei der Umsetzung 'dieses hanebüchenen Gesetzes' hin: 'Wer
ermittelt die Gewerkschaftszugehörigkeit, auf welcher rechtlichen Grundlage
überhaupt? Wer definiert die Betriebsmehrheit? Alles ungeklärt. Die
Arbeitsgerichte stehen vor unlösbaren Aufgaben, die Berufsgewerkschaften
sind in Gefahr, weil ihre ureigenste Daseinsberechtigung in Frage gestellt
wird. Das ist nicht hinzunehmen', betonte Dauderstädt, der für den
dbb als gewerkschaftlichen Dachverband am Tag des Inkrafttretens des
Tarifeinheitsgesetzes ebenfalls Verfassungsbeschwerde angekündigt hatte.

Herausgeber: dbb Bundesleitung, Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin
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