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DBB NRW begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

 

Mit der Entscheidung vom Dezember 2013 hält das Gericht es für verfassungswidrig, nur bei den unteren Beamtengruppen die Besoldung an die Tariferhöhung anzupassen, den mittleren und oberen Besoldungsgruppen wie Polizisten, Lehrern und Richtern diese aber zu verweigern.

Der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen dürfe durch ungleiche Besoldungsanpassungen nicht eingeebnet werden. Insbesondere die Absicht, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, rechtfertige keine Benachteiligung einzelner Besoldungsgruppen (Urteil vom 12.12.2013, Az.: 2 C 49.11).

Der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen fordert Landesregierung und Landtag auf, die Besoldung für alle Beamten umgehend entsprechend dem Tarifabschluss um 5,6 Prozent anzuheben und damit dem unwürdigen Spiel auf Kosten der Kolleginnen und Kollegen eine Ende zu bereiten.

Pressemitteilung

vom 31.03.2014 des DBB NRW, Richterbund und Verwaltungsrichtervereinigung.

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