Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Zeit vom 30. bis 01. Juni 2016 ist eine wichtige Woche!
An diesen Tagen bestimmen Sie die Zusammensetzung des Personalrates für das Universitätsklinikum Düsseldorf.
Warum sind Personalvertretungen wichtig?
Aufgabe der Personalvertretungen ist es, die berechtigten Interessen der Beschäftigten gegenüber den dienstlichen Belangen sachgerecht durchsetzen zu können.
Der Personalrat ist zudem das nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) zuständige Beteiligungsgremium, das über übergreifende Themenstellungen mitbestimmt. Erwähnt sei bspw. an dieser Stelle die Privatisierungsversuche des Vorstandes.
Welche Bedeutung haben dabei die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst?
Eine demokratische Dienststelle ist ohne eine starke Gewerkschaft als Gegengewicht nicht denkbar. Mit den sie tragenden Mitgliedern können die Ziele einer Beschäftigten orientierten, zukunftsfähigen Uniklinik verwirklicht werden. Deshalb ist es wichtig, dass hinter den vdla -Kandidatinnen und -Kandidaten eine starke Gewerkschaft steht, mit der sie Unterstützung zur Bewältigung ihrer Aufgaben erhalten und gleichzeitig wertvolle fachlich übergreifende Impulse für die Gewerkschaftsarbeit geben können.
Warum wählen gehen?
Je höher die Wahlbeteiligung, desto größer ist auch die Legitimation des Personalrats, den Anliegen der Beschäftigten Gehör zu verschaffen. Mit dem neuen LPVG wird außerdem der Personalrat in die Lage versetzt, auf Augenhöhe mit der Dienststelle im Interesse der Beschäftigten tätig zu werden.
Warum gerade vdla -Kandidatinnen und -Kandidaten?
Wir haben an der Personalratsarbeit interessierte, kompetente Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen des Universitätsklinikums, die zudem vorwiegend über eine langjährige Erfahrung in der Personalratsarbeit in verschiedensten Bereichen verfügen. Aus ihrem Selbstverständnis heraus werden sie sich engagiert und konstruktiv für die Belange der Beschäftigten einsetzen. Entsprechende Initiativen haben in der Vergangenheit bereits Früchte getragen, wie z. B. die Umwandlung von befristeten Arbeitsverhältnissen in unbefristete.
Mit dem neuen LPVG sind die 2007 gestrichenen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte dem Personalrat zurückgegeben sowie neue Beteiligungsmöglichkeiten und Informationsrechte geschaffen worden.
Dabei geht es um die Beteiligung bei personellen oder organisatorischen Einzelentscheidungen und um Maßnahmen, die die Strukturen und die Arbeitsbedingungen vor Ort verbessern sollen.
Welche Themen können das sein?
- Herstellen größtmöglicher Transparenz bei allen Entscheidungen der Dienststelle
- Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie z. B. Arbeitszeitflexibilisierung, Unterstützung der Pflege durch Aufgabenverteilung, und vor allem durch eine gelebte Aufgabenkritik und ein darauf abgestimmter Personaleinsatz
- Einführung bzw. Novellierung unverzichtbarer Elemente einer zielgerichteten Personalentwicklung (Mitarbeitergespräche, Förderung und Begleitung der Beschäftigten durch eine bedarfsorientierte passgenaue Qualifizierung, Frauenförderplan, Gesundheitsmanagement etc.)
- stärkere Hinwendung zu allgemeinen Aufgaben des Personalrates (z. B. zeitnahe Besetzung freier Stellen, Unterstützung der Beschäftigten in ihrer beruflichen Entwicklung)
Gibt es Grenzen der Mitbestimmung?
Eindeutig ja, denn nicht in allen Fällen ist eine echte Mitbestimmung gegeben. Manchmal geht es auch vorrangig darum, dass Schlimmste zu verhindern.
Falsche Entscheidungen der Politik können mit dem LPVG nicht ausgeglichen, aber in ihrer negativen Wirkung begrenzt werden. Hier schließt sich der Kreis zu den Gewerkschaften, denn was örtlich nicht zu verwirklichen ist, kann auf politischer Ebene durch den vdla im dbb aufgegriffen werden.
Deshalb gehen Sie in der Woche vom 30. bis 01.Juni 2016 wählen
Liste 1 vdla dbb!
Mitsprechen Mitgestalten Mitentscheiden