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Herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld

hier: mögliche Auswirkungen auf den Familienzuschlag

(vgl. dbb Info Nr. 27/2014; 50/2014)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. Juli 2015 (Az.: 2 BvR 1397/14) die gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs eingelegte Verfassungsbeschwerde betreffend die Absenkung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld nicht zur Entscheidung angenommen.

Wie mit dbb Info Nr. 50/2014 berichtet, musste sich das Bundesverfassungsgericht aufgrund der vom Kläger gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. April 2014 – V R 62/10 – eingereichten Verfassungsbeschwerde erneut mit der Frage beschäftigen, ob die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 von 27 auf 25 Jahre herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld verfassungsgemäß ist.

Aufgrund der noch offenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte der dbb allen Eltern, die durch die Regelung Nachteile erleiden, geraten, gegen Kindergeld- bzw. Steuerbescheide binnen eines Monats Einspruch einzulegen und bei ihrem Dienstherrn die Gewährung des Familienzuschlags für in Betracht kommende Kind zu beantragen.

Durch die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ist die Entscheidung des Bundesfinanzhofs rechtskräftig geworden, so dass die genannten Einsprüche bzw. Anträge erfolglos sein dürften.

Mit kollegialen Grüßen

Dauderstädt

Bundesvorsitzender

dbb-beamtenbundfachgruppe-im-ukdvdla-gewerkschaft

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