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Bye Bye Betreuungsgeld - Was brauchen Familien jetzt?

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli sein mit Spannung erwartetes
Urteil zum Betreuungsgeld verkündet. Es hat festgestellt, dass der
Bund nicht die Gesetzgebungskompetenz besaß, um das Betreuungsgeld
bundesweit einzuführen. Das Gericht urteilte eindeutig, dass die entsprechenden
gesetzlichen Regelungen, die sich in den Paragrafen 4a bis 4d des Bundeselterngeldgesetzes
finden und die den Anspruch auf das Betreuungsgeld begründen, nichtig sind.

Das Gericht hat aber nicht über den Sinn und Zweck das Betreuungsgeldes
entschieden, sondern nur darüber, ob der Bund überhaupt dieses Gesetz
einführen durfte. Für die Eltern, die jetzt gerade ihre Kleinkinder
zu Hause betreuen, stellt sich nun die Frage, wie es weitergeht. Normalerweise
bleiben Bescheide, mit denen der Staat eine Leistung zusagt, in Kraft,
auch wenn das zu Grunde liegende Gesetz nichtig ist. Wir fordern jetzt
eine schnelle Klarstellung, damit die betroffenen Eltern, die sich
ja ganz bewusst entschieden haben, für ihr Kind keinen öffentlich geförderten
Kitaplatz in Anspruch zu nehmen, wieder Planungssicherheit haben. Bundesfamilienministerin
Manuela Schwesig hat bereits in einer Presseerklärung angekündigt,
für diese Familien nach einer Lösung zu suchen, damit sie das Geld
wie geplant erhalten können.

Die dbb bundesfrauenvertretung stand der Einführung des Betreuungsgeldes
auch aus inhaltlichen Gründen kritisch gegenüber. Denn uns ging es
immer um eine echte Wahlfreiheit für junge Familien: Eltern sollen
selbst entscheiden können, ob sie ihre Kinder zu Hause oder in der
Kita betreuen lassen. Dazu braucht es für die Eltern ein ausreichendes
Angebot gut ausgestatteter Kindertagesstätten mit qualifizierten und
gerecht entlohnten Erzieherinnen und Erziehern. Erst wenn solche Angebote
im ganzen Bundesgebiet verfügbar sind, kann von echter Wahlfreiheit
für Eltern überhaupt die Rede sein. Gerade für Alleinerziehende kam
aus wirtschaftlichen Überlegungen das Betreuungsgeld oftmals sowieso
nicht in Frage, weil sie es sich schlichtweg nicht leisten konnten,
länger aus dem Beruf auszuscheiden.

Die Erziehungsleistung muss insgesamt neu bewertet werden: das könnte
auch durch eine geschlechtergerechte Familienbesteuerung erreicht werden,
die stärker dem Vorhandensein von Kindern gerecht wird, um so die Familien
zu stärken.

Die dbb bundesfrauenvertretung setzt sich neben einer qualifizierten
Kinderbetreuung auch seit langem für die steuerliche Absetzbarkeit
von Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben
ein. Zudem sollte das Existenzminimum der Kinder steuerfrei belassen
werden. Dies könnte erreicht werden, indem anstelle von Kinderfreibeträgen
und Kindergeld das Existenzminimum von Kindern als Steuerabzug gestaltet
wird, der auch zu einer auszuzahlenden Negativsteuer führen könnte.

Nötig ist auch eine angemessene Würdigung von Erziehungsleistungen
in der Alterssicherung – unabhängig von Stichtagsregelungen, die derzeit
Mütter älterer Kinder benachteiligen, oder ob die Mutter Beamtin oder
Angestellte ist.
Viele Stellschrauben gilt also es auszurichten, um Familien in Zukunft
eine echte Wahlfreiheit zu bieten.

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